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   OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18   

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OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18 (https://dejure.org/2019,13188)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.05.2019 - 13 Verg 10/18 (https://dejure.org/2019,13188)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Mai 2019 - 13 Verg 10/18 (https://dejure.org/2019,13188)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GWB § 182 Abs. 3 S. 5
    Erledigung eines Nachprüfungsantrags durch Rücknahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Tarifverträge repräsentativ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabestelle kann neue Tarifverträge auf Repräsentativität prüfen! (VPR 2019, 156)

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 674
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2015 - Verg 30/13

    Ausschließung eines Angebots im Rahmen der Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Dieser Auslegung, die bereits allgemein verbreitet nicht geteilt wird (so: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 73 ff.; Bayreuther in: MüKoVergabeR, 2. Aufl., § 131 GWB Rn. 130, 139; ders. in: Linke, VO (EG) 1370/2007, Art. 4 Rn. 58g; Langenbrinck ZTR 2013, 411, 412), steht jedenfalls in Niedersachsen die ausdrückliche gesetzgeberische Erwägung entgegen, dass es - bei Vorliegen der Voraussetzungen - möglich sei, jeweils mehr als einen Tarifvertrag als repräsentativ einzustufen; das Gesetz gebe keine Anzahl vor (Entwurfsbegründung, LT-Drs. 17/5029, Seite 16).

    Inhaltlich ist seine Entscheidung im Wesentlichen nur darauf zu überprüfen, ob er bei der Ausübung des Gestaltungsspielraums die ihm auferlegte Beschränkung beachtet und ob von der Ermächtigung in einer zweckentsprechenden Weise vertretbar Gebrauch gemacht worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 72; Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 51/09 (V) , juris Rn. 63).

    Auch die weitere gesetzgeberische Erwägung, die Feststellung der Repräsentativität von einschlägigen Tarifverträgen sei erforderlich, um eine Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Entlohnung der Beschäftigten zu gewährleisten, (LT-Drs., 17/259, Seite 14) spricht dafür, dass durch diese Feststellung schwerpunktmäßig Tarifverträge ausgeschieden werden sollen, deren Berücksichtigung aufgrund ihres beschränkten Anwendungsbereiches oder ihrer geringen Verbreitung zu intransparenten Wettbewerbsbedingungen oder erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führten (so im Ansatz auch: Dieterich/Ulber, ZTR 2013, 179, 181; im Ergebnis vergleichbar: Langenbrinck ZTR 2013, 411, 414; zustimmend wohl: Greiner, ZTR 2013, 647, 648; im Ergebnis wohl ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 92 ["hat durchaus Bedeutung"]; kritisch - allerdings ausgehend von der Annahme, nur ein Tarifvertrag könne repräsentativ sein: VG Düsseldorf a.a.O., Rn. 285 ff.).

    So mag auch bei eher geringer Tarifbindung, die - für sich genommen - Zweifel an der Repräsentativität begründete, ein Tarifvertrag repräsentativ sein, wenn seine Ergebnisse sehr "nah" an einem sonst recht einheitlichen Ergebnis der Mehrheit der Tarifverträge liegen; in diesem Fall dürfte ein Lohn- oder Sozialdumping schon nicht zu befürchten sein (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 96).

  • VG Düsseldorf, 27.08.2015 - 6 K 2793/13

    Tariftreuegesetz im ÖPNV verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Betreffend andere landesrechtliche Tariftreueregelungen wurde zwar teilweise vertreten, dass betreffend einen speziellen Branchenbereich des öffentlichen Nahverkehrs jeweils nur ein Tarifvertrag repräsentativ sein könne ( VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015 - 6 K 2793/13 , juris Rn. 51, 290; Dieterich/Ulber, ZTR 2013, 179, 182 f.).

    Ob die Regelung darüber hinaus auch in die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG eingreift, ist umstritten (verneinend zum Berliner Vergabegesetz: BVerfG, a.a.O., Rn. 64 ff.; allg. verneinend: Opitz in: Beck'scher Vergaberechtskomm., 3. Aufl., § 129 GWB Rn. 24; Bayreuther in: MüKoVergabeR, 2. Aufl., § 131 GWB Rn. 140; Barczak/Pieroth RdA 2016, 209, 210 f.; bejahend, zumindest für Tariftreuegesetze, die auf repräsentative Tarifverträge bezogen sind: VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. August 2015 - 6 K 2793/13 , juris Rn. 53 ff., 110 ff.; Scholz in: Maunz/Dürig/Scholz, GG (84. EL.) Art. 9 Rn. 235; Löwisch/Rieble, TVG, 4. Aufl., § 5 TVG Rn. 476; Dieterich/Ulber ZTR 2013, 179, 184 ff.; Greiner ZTR 2013, 647 ff.; Greiner/Kleinert RdA 2016, 229, 230 f.; Faber NWVBl. 2012, 255, 258; ders. NVwZ 2015, 257, 260), kann hier aber offenbleiben.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 5 CN 1.03

    Verwaltungsvorschriften mit Außenwirkung gegenüber Dritten; Bekanntgabe von

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Auch einer Verwaltungsvorschrift kann nach - wenn auch umstrittener - verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung aber unmittelbare Außenwirkung gegenüber Dritten zukommen (so: BVerwG, Beschluss vom 25. November 1993 - 5 N 1/92 , juris Rn. 7, 11 m.w.N.; Beschluss vom 25. November 2004 - 5 CN 1/03 , juris Rn. 25 ff. m.w.N.; kritisch etwa: Maurer JZ 2005, 895).

    Auch die hiernach erforderliche Bekanntgabe der Verwaltungsvorschrift in einer Art und Weise, dass die davon Betroffenen Kenntnis von deren Inhalt nehmen können (dazu: Beschluss vom 25. November 2004, a.a.O., Rn. 31 ff.), ist nach § 1 Abs. 5 RepTVV ND, § 5 Abs. 5 NTVergG vorgeschrieben.

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 N 1.92

    Normenkontrolle - Runderlaß - Sozialhilfe - Laufende Leistungen zum

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Auch einer Verwaltungsvorschrift kann nach - wenn auch umstrittener - verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung aber unmittelbare Außenwirkung gegenüber Dritten zukommen (so: BVerwG, Beschluss vom 25. November 1993 - 5 N 1/92 , juris Rn. 7, 11 m.w.N.; Beschluss vom 25. November 2004 - 5 CN 1/03 , juris Rn. 25 ff. m.w.N.; kritisch etwa: Maurer JZ 2005, 895).

    Die dort als maßgeblich erachteten Gesichtspunkte, das Bedürfnis einer generalisierenden Regelung und der Umstand, dass die Verwaltungsentscheidung sich nach ihrem gesetzlichen Zweck nicht nur an die Verwaltung, sondern auch unmittelbar an Dritte richtet und im Außenverhältnis abschließend normkonkretisierend wirken soll (dazu Beschluss vom 25. November 1993, a.a.O., Rn. 10 ff.), bestehen vorliegend vergleichbar.

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Die Bindung von Bietern an Entgeltregelungen eines Tarifvertrages, an den sie rein tarifvertraglich nicht gebunden wären, greift dabei als Berufsausübungsregelung jedenfalls in deren Grundrecht nach Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG ein, soweit sie ohne die Tariftreueregelung niedrigere Löhne zahlen würden ( BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 , BVerfGE 116, 202, juris Rn. 77 ff.; Faber NVwZ 2015, 257, 260).
  • OLG Celle, 12.07.2007 - 13 Verg 6/07

    Erforderlichkeit des Festhaltens an der ordnungsgemäßen Ermittlung des

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Die Anforderungen an die Genauigkeit der Wertermittlung und der Dokumentation steigen, je mehr sich der Auftragswert dem Schwellenwert annähert (zum Ganzen: Senat, Beschluss vom 12. Juli 2007 - 13 Verg 6/07 , juris Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2010 - 3 Kart 51/09

    Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode;

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Inhaltlich ist seine Entscheidung im Wesentlichen nur darauf zu überprüfen, ob er bei der Ausübung des Gestaltungsspielraums die ihm auferlegte Beschränkung beachtet und ob von der Ermächtigung in einer zweckentsprechenden Weise vertretbar Gebrauch gemacht worden ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - Verg 30/13, juris Rn. 72; Beschluss vom 24. März 2010 - VI-3 Kart 51/09 (V) , juris Rn. 63).
  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Schon im Hinblick auf die verbreitet angenommene Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen, die durch tariffähige Koalitionen geschlossen wurden, und die damit zusammenhängende Vermutung der Angemessenheit der dort ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (dazu: BAG, Urteil vom 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 , juris Rn. 27; Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 , juris Rn. 16 jew. m.w.N.), bedürfte die Annahme eines solchen "Lohndumpings" bei tarifvertraglich vereinbarten Entgelten zumindest einer näheren Begründung.
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 14.11

    Anrechnung der Auslandsausbildung; Ausbildung; Ausbildungsabschluss;

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass Verwaltungsvorschriften die Gerichte grundsätzlich nicht binden (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 14/11 , juris Rn. 30; Remmert in: Maunz/Dürig, [84. EL] Art. 80 Rn. 211).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 AZR 184/11

    Sachgrundlose Befristung aufgrund Tarifvertrags

    Auszug aus OLG Celle, 08.05.2019 - 13 Verg 10/18
    Schon im Hinblick auf die verbreitet angenommene Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen, die durch tariffähige Koalitionen geschlossen wurden, und die damit zusammenhängende Vermutung der Angemessenheit der dort ausgehandelten Mindestarbeitsbedingungen (dazu: BAG, Urteil vom 15. August 2012 - 7 AZR 184/11 , juris Rn. 27; Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 , juris Rn. 16 jew. m.w.N.), bedürfte die Annahme eines solchen "Lohndumpings" bei tarifvertraglich vereinbarten Entgelten zumindest einer näheren Begründung.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2012 - Verg 11/12

    Angebot 10% günstiger: Preis nicht ungewöhnlich niedrig!

  • BSG, 10.12.2014 - B 6 KA 12/14 R

    Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Vergütung kieferorthopädischer Leistungen -

  • OLG Koblenz, 24.03.2015 - Verg 1/15

    Interimsauftrag - Nachprüfungsverfahren bei Interimsvergabe: Wertes eines

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2014 - Verg 24/14

    Ermittlung des Auftragswerts eines Vergabeverfahrens betreffend die Verwertung

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - Verg 34/15

    Zulässigkeit der Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen ohne Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 17.08.2007 - 1 Verg 5/07

    Rücknahme des Nachprüfungsantrages im Beschwerdeverfahren ohne Einwilligung des

  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des

  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09

    Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2018 - 13 A 1328/15

    Vereinbarkeit der im Land Nordrhein-Westfalen verlangten Tariftreue bei der

  • OLG München, 08.03.2016 - Verg 1/16

    Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer bei Rücknahme des Antrags im

  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

    Insoweit ist schon bei Zweifeln an der Erreichung des Schwellenwertes die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen nicht gegeben (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 28. Januar 2021 - 54 Verg 6/20 -, juris, Rdnr. 56; OLG Celle, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 13 Verg 10/18 -, juris, Rdnr. 72; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - VII- Verg 24/14 -, juris, Rdnr. 20).
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